Die befristete Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen-Borbeck vom 8.10.2008 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens bei einem Geschäftswert von 3.000,00 Euro.
I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren miteinander verheiratet.
Aus der Ehe gingen die Kinder N, geboren am xxx, und M, geboren am xxx, hervor.
Die Eheleute trennten sich im August 1996.
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