Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 07.06.2021 -
Die Antragsgegnerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,- € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin beanstandet die Regelung des Umgangs des Antragstellers mit den gemeinsamen minderjährigen Söhnen, den betroffenen Kindern.
Diese haben ihren Lebensmittelpunkt seit der Trennung ihrer mittlerweile geschiedenen Eltern im mütterlichen Haushalt. Seit etwa fünf Jahren pflegen sie regelmäßigen Wochenendumgang mit Übernachtung im Haushalt des Vaters.
Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 27.10.2021 (Bl. 1), abgeändert durch die Anträge vom 30.01.2021 (Bl. 6) und 07.03.2021 (Bl. 17), hat der Antragsteller die familiengerichtliche Regelung des Umgangs in Form eines paritätischen Wechselmodells, hilfsweise die Anordnung von erweitertem Wochenend- sowie Ferien- und Feiertagsumgang beantragt.
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