1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 16.12.2020 -
Die zwischen den Antragsbeteiligten aufgrund ihrer Eheschließung vom ...2003 bestehende Zugewinngemeinschaft wird vorzeitig aufgehoben.
2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat der Antragsteller, die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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