Auf die Beschwerde des Antragsgegners zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Köthen vom 29.04.2010 (Az.: 11 F 431/09) abgeändert:
Der Antrag des Antragstellers vom 15.09.2009 wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen.
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