1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neustadt vom 8. Juli 2003 wird gerichtsgebührenfrei und im Übrigen auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.000 €
2. Das Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers für die Beschwerdeinstanz wird gerichtsgebührenfrei zurückgewiesen.
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