1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 23. Januar 2015 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottweiler - 13 F 329/13 SO - wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
2. Der Verfahrenswert der Beschwerdeinstanz wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|