FG Münster, vom 13.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1729/97
Vorab entstandene Werbungskosten bei Erziehungsurlaub
BFH, Urteil vom 22.07.2003 - Aktenzeichen VI R 137/99
DRsp Nr. 2003/11482
Vorab entstandene Werbungskosten bei Erziehungsurlaub
»Aufwendungen einer Steuerpflichtigen, die sich im Erziehungsurlaub befindet, können vorab entstandene Werbungskosten sein. Dabei bedarf der berufliche Verwendungsbezug der Aufwendungen --wenn er sich nicht bereits aus den Umständen von Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen ergibt-- einer ins Einzelne gehenden Darlegung.«