Die Beschlüsse des Amtsgerichts München vom 3. Mai 2019 und des 12. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 11. Februar 2020 sind wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens aller Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.
I.
Das Verfahren hat die Vollstreckbarerklärung eines von einem Gericht in Florida erlassenen Unterhaltstitels zum Gegenstand.
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