VKH-Liquidation gegenüber der Staatskasse




An das
Amtsgericht
- Familiengericht -
...
...

Geschäfts-Nr.: ...

 

Verfahrenskostenhilfe-Liquidation

 

In der Familiensache

 

... ./. ...

beantrage ich,

die nachstehende Vergütung für die 1. Instanz gem. §§ 45, 49, 55 Abs. 1 Satz 1 RVG festzusetzen und auf das angegebene Konto anzuweisen.

Vorschüsse und sonstige Zahlungen (§ 58 Abs. 2 RVG) habe ich

nicht
i.H.v.
...

erhalten.

Vorschüsse aus der Staatskasse (§ 47 Abs. 1 RVG) habe ich nicht/i.H.v. ... € erhalten.

Gebühren für Beratungshilfe (Nr. 2603 VV RVG) habe ich nicht/i.H.v. ... € erhalten.

Es wird anwaltlich versichert,

-    dass die nach Nr. 7001 VV RVG angegebenen Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen im Rahmen der Beiordnung entstanden sind,

-    dass die weiter angegebenen Auslagen und Aufwendungen im Rahmen der Beiordnung entstanden sind und erforderlich waren.


 

Abrechnung

Gebühr

Vorschrift

Wert

Ver­gütung

1,3-Verfahrensgebühr

Nr. 3100 VV RVG

...

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1,2-Terminsgebühr

Nr. 3104 VV RVG

...

...

0,5-Terminsgebühr

Nr. 3105 VV RVG

...

...

1,0-Einigungsgebühr

Nr. 1003 VV RVG

...

...

1,5-Einigungsgebühr

Nr. 1000 VV RVG

...

...

0,8-Verfahrensgebühr

Nr. 3101 VV RVG

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...

1,0-Aussöhnungsgebühr

Nr. 1001 VV RVG

...

...

Postentgelte

Nr. 7001 VV RVG

...

...

Postentgeltpauschale

Nr. 7002 VV RVG

...

...

Zwischensumme

 

 

...

19 % Umsatzsteuer

Nr. 7008 VV RVG

 

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