Verwirkung des Vergütungsanspruches bei Untreue des Betreuers - Einwendungsdurchgriff bei auf Staatskasse übergegangenem Anspruch
OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007 - Aktenzeichen 15 W 309/06
DRsp Nr. 2007/7170
Verwirkung des Vergütungsanspruches bei Untreue des Betreuers - Einwendungsdurchgriff bei auf Staatskasse übergegangenem Anspruch
»1. Grundsätzlich stehen einem Betreuten gegenüber dem nach § 1836eBGB auf die Staatskasse übergegangenen Anspruch nach den §§ 412, 404BGB alle Einwendungen und Einreden zu, die er auch gegenüber dem Betreuer selbst geltend machen konnte. Ben den Zahlungen aus der Staatskasse an den Betreuer handelt es sich nur um eine Vorleistung, die keine Erfüllung des Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruches gegenüber dem Betreuten bewirkt.2. Macht sich der Betreuer gegenüber dem Betreuten der Untreue schuldig, führt dies zur Verwirkung des Betreuervergütungsanspruches.«