Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Erkelenz vom 17.12.2009 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin in Abänderung des Zwischenvergleichs vor dem Amtsgericht vom 03.11.2005 für die Zeit ab August 2008 monatlichen Trennungsunterhalt von 803 € abzüglich für die Zeit von August 2008 bis Mai 2010 monatlich geleisteter 550 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die Berufungsinstanz: 1.827 €
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