Die weitere Beschwerde des Betroffenen ist in formeller Hinsicht unbedenklich. Das Rechtsmittel ist gleichwohl teilweise nicht zulässig; im Übrigen ist es nicht begründet.
1. Die weitere Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung die Erweiterung der Betreuung auf die Aufgabenkreise "Gesundheit und Aufenthalt" ist unzulässig.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|