Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München vom 18. Februar 2010 wird in Ziffer 1 und 2 aufgehoben.
I. Im Handelsregister ist die H. Immobilien KG eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist gewerblicher Grundstückshandel. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Beteiligte zu 1, Kommanditist der Beteiligte zu 2. Die Beteiligten zu 1 und 2 sowie die für die beiden minderjährigen Beteiligten zu 3 und 4 handelnde Ergänzungspflegerin meldeten zur Eintragung in das Handelsregister an:
"Der Kommanditist (Beteiligter zu 2) ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Er hat seinen Kommanditanteil von ... im Wege der Sonderrechtsnachfolge mit dinglicher Wirkung ab Eintragung dieser Tatsache im Handelsregister übertragen auf seine Kinder
(Beteiligter zu 3) ... geboren ... 2001 zu ...
(Beteiligter zu 4) ... geboren ... 2001 zu ... ."
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