Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lingen (Ems) vom 24. Oktober 2012 geändert und für das minderjährige Kind M ... L ..., geb. am .................., eine Ergänzungspflegschaft mit dem Aufgabenkreis "Vertretung des Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren" angeordnet. Zum Pfleger wird das Jugendamt des Landkreises Emsland bestellt.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.
I. Die Beteiligte zu 1 ist das eheliche Kind der Beteiligten zu 2 und 3. Deren Ehe wurde am 05.01.2012 durch das Amtsgericht Lingen rechtskräftig geschieden (- 23 F 110/12 -). Das Sorgerecht für das Kind üben die Eltern weiterhin gemeinsam aus.
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