Die Parteien schlossen im Jahre 1972 die Ehe, aus der eine im Jahre 1973 geborene Tochter hervorging. Sie lebten im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft des Familiengesetzbuchs der DDR (im folgenden FGB). Im Jahre 1985 errichteten sie auf dem ihnen gemeinsam gehörenden Grundstück W. straße 117 in B. ein Einfamilienhaus, das in der Folge als Familienheim diente.
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