Verteilung der Haushaltsgegenstände



Einschreiben/Rückschein/Telefax: ...
Herrn
...
...

 

Datum



Ehesache ... ./. ...
(betr.: Haushaltsgegenstände)

Sehr geehrter Herr ...,

wir vertreten (wie Ihnen bekannt ist) die Interessen Ihrer Ehefrau im laufenden Scheidungsverfahren.

Im Zusammenhang mit der Scheidung sind die Rechtsverhältnisse an den ehelichen Haushaltsgegenständen zu regeln. Nach einer gesetzlichen Vermutung stehen Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten. Dies gilt nur dann nicht, wenn feststeht, dass der jeweilige Gegenstand im Alleineigentum eines Ehegatten steht. Während nach der Scheidung der Ehe jeder Ehegatte sein Alleineigentum erhält, gilt es die im Miteigentum stehenden Haushaltsgegenstände gerecht zu verteilen.

Hierüber konnte zwischen Ihnen und Ihrer Ehefrau bislang leider noch kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Wunsch unserer Mandantin ist es, die nachfolgend angegebenen Gegenstände aus den im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenständen für sich zu Alleineigentum zu erhalten:

... Anmerkung anzeigen  

Wir gehen davon aus, dass hiermit eine angemessene und gerechte Verteilung der gemeinsamen Haushaltssachen erzielt werden könnte.

(Ggf.: [lediglich für die Trennungszeit, also im Rahmen des § 1361a BGB]