Die am 28. Juli 1994 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 26. April 1999 zugestellten Scheidungsantrag durch Ziffer I des (insoweit nicht) angefochtenen Urteils des Familiengerichts geschieden. Der Antragsteller ist deutscher Staatsangehöriger, die Antragsgegnerin besitzt sowohl die deutsche als auch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit. Beide Ehegatten haben während der Ehe Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (künftig: BfA) erworben, die Antragsgegnerin darüber hinaus auch solche in der gesetzlichen amerikanischen Rentenversicherung (US Social Security).
Die BfA rügt mit ihrer in zulässiger Weise erhobenen befristeten Beschwerde (§
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