Verletzung eines anläßlich der Ausreise aus der ehemaligen DDR geschlossenen verdeckten Treuhandvertrages
BGH, Urteil vom 12.01.1996 - Aktenzeichen V ZR 176/94
DRsp Nr. 1996/19133
Verletzung eines anläßlich der Ausreise aus der ehemaligen DDR geschlossenen verdeckten Treuhandvertrages
»Zur Rechtsstellung des Treugebers in dem Falle, daß der Treuhänder das von ihm bei der Ausreise aus der DDR verdeckt übernommene Treugut weiter veräußert (im Anschluß an BGH, Urt. v. 19. März 1993, V ZR 247/91, WM 1993, 998).«