Auf die Beschwerde der Kindesmutter werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Witten vom 16.11.2009 und vom 4.12.2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird angeordnet, dass das minderjährige Kind M (geb. am 11.10.2006) bei den Pflegeeltern zu verbleiben hat.
Die elterliche Sorge der Kindesmutter für das minderjährige Kind bleibt bestehen.
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