AG Hannover, vom 24.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 626 F 405/03
Verhältnis der Abänderung nach § 10 a VAHRG zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2004 - Aktenzeichen 10 UF 268/03
DRsp Nr. 2004/6672
Verhältnis der Abänderung nach § 10 aVAHRG zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
»1. Zum Verhältnis der Abänderung nach § 10 aVAHRG zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich im Falle einer nachträglich auszugleichenden betrieblichen Altersversorgung2. Eine schuldrechtliche Ausgleichsrente kann nicht in Form eines prozentualen Anteils der auszugleichenden Versorgung tituliert werden.«