LG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 256/99
AG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 186/98
Vergütungsfestsetzungsverfahren
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - Aktenzeichen 3Z BR 364/99
DRsp Nr. 2001/442
Vergütungsfestsetzungsverfahren
»1. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren kann auch der Richter die sofortige Beschwerde zulassen.2. Allein die Tatsache, dass ein zum Betreuer eines vermögenden Betroffenen bestellter Rechtsanwalt zur Prüfung der Sach- und Rechtslage sich in eine Vorschrift (hier Art.18 AGBGB) einarbeiten muß, rechtfertigt noch nicht die Überschreitung der Stundensätze des § 1 Abs. 1BVormVG.«