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Rechtsprechung
1998
Sonstige
OLG
SchlHOLG
SchlHOLG - Beschluß vom 25.06.1998
2 W 95/98
Normen:
BGB
§
1836
;
Fundstellen:
BtPrax 1998, 238
FamRZ 1999, 462
NJWE-FER 1999, 11
OLGReport-Schleswig 1998, 391
SchlHA 1999, 50
Vorinstanzen:
LG Lübeck, - Vorinstanzaktenzeichen
7 T 241/98
AG Oldenburg i. H. (9 XVII 1017),
Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers
SchlHOLG,
Beschluß
vom 25.06.1998
- Aktenzeichen 2 W 95/98
DRsp Nr. 1998/18487
Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers
»Der Zeitaufwand, der für die Erstellung des Vergütungsantrags nebst dazugehöriger Dokumentation benötigt wird, ist nicht zu vergüten.«
Normenkette:
BGB
§
1836
;
Gründe:
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