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1998
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 17.06.1998
1Z BR 51/98
Normen:
BGB
§
1960
Abs.
2
, §
1915
Abs.
1
, §
1836
Abs.
1
;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 255
JurBüro 1999, 156
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen
16 T 23424/97
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen
65 VI 16360/94
Vergütung des Nachlasspflegers bei einem kleinen Nachlass
BayObLG,
Beschluß
vom 17.06.1998
- Aktenzeichen 1Z BR 51/98
DRsp Nr. 1998/16564
Vergütung des Nachlasspflegers bei einem kleinen Nachlass
»Zur Vergütung des Nachlaßpflegers (hier DM 6.000,--),bei einem kleinen Nachlaß (hier rund DM 50.000,--).«
Normenkette:
BGB
§
1960
Abs.
2
, §
1915
Abs.
1
, §
1836
Abs.
1
;
Gründe:
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