Vergütung des Betreuers - Fortbildung und Berufserfahrung - abgeschlossene Ausbildung
SchlHOLG, Beschluß vom 25.09.2000 - Aktenzeichen 2 W 136/00
DRsp Nr. 2001/9990
Vergütung des Betreuers - Fortbildung und Berufserfahrung - abgeschlossene Ausbildung
»Fortbildung und Berufserfahrung als Quelle für den Erwerb nutzbarer Fachkenntnisse können einer abgeschlossenen Ausbildung nicht gleichgestellt werden.«