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2000
Sonstige
OLG
SchlHOLG
SchlHOLG - Beschluss vom 27.07.2000
2 W 136/00
Normen:
BVormVG
§
1
Abs.
1
S. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Flensburg, - Vorinstanzaktenzeichen
5 T 166/00
AG Flensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 XVII B 3629
Vergütung des Berufsvormunds - durch Praxis gewonnene Kenntnisse - Forbildungen
SchlHOLG,
Beschluss
vom 27.07.2000
- Aktenzeichen 2 W 136/00
DRsp Nr. 2001/6895
Vergütung des Berufsvormunds - durch Praxis gewonnene Kenntnisse - Forbildungen
Besondere durch Praxis und/oder Fortbildung gewonnene Kenntnisse sind mit denen, die auf einer abgeschlossenen Ausbildung beruhen, nicht vergleichbar.
Normenkette:
BVormVG
§
1
Abs.
1
S. 1 ;
Gründe:
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