I.
Die Beteiligte zu 1) ist durch Beschluss des Amtsgerichts vom 13. Juli 2000 zur Betreuerin mit den Aufgabenkreisen der Gesundheitsfürsorge, der Vermögensangelegenheiten, der Organisation ambulanter Hilfen und der Entgegennahme und öffnen der Post für die mittellose Frau I bestellt worden. Der Einwilligungsvorbehalt ist angeordnet. Durch Beschluss vom 9. Oktober 2000 ist der Aufgabenkreis auf den Bereich der Heimangelegenheiten und der Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden erweitert worden.
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