Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze - Überschreitung bei Schwierigkeit des Betreuungsgeschäfts
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 06.11.2000 - Aktenzeichen 3 W 226/00
DRsp Nr. 2001/9987
Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze - Überschreitung bei Schwierigkeit des Betreuungsgeschäfts
»Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.8.2000 (BtPrax 2001, 30) hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung (BtPrax 1999, 241) nicht mehr fest. Für die Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers sind die Stundensätze des § 1BVormVG eine wesentliche Orientierungshilfe. Sie sind im Regelfall angemessen und dürfen nur überschritten werden, wenn dies die Schwierigkeit des Betreuungsgeschäfts ausnahmsweise gebietet.«