1. Der Antragsgegner ist des eingelegten Rechtsmittels der Beschwerde verlustig.
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 9.759,01 € festgesetzt. Der Wert für das Verfahren erster Instanz wird in Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigslust - Familiengericht - vom 06.02.2024 (
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