Die zulässige sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg.
Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung zu Recht abgelehnt, weil die Zuständigkeit des Landgerichts nicht begründet ist.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|