Das Gesuch des Amtsgerichts - Familiengerichts - ... auf Bestimmung des zuständigen Richters in den Verfahren ... F .../07 und ... F .../05 wird abgelehnt.
Die Verfahren werden mit der Maßgabe an das Amtsgericht zurückgegeben, dass gemäß §§ 48, Abs. Satz 1 über die Selbstablehnung des Richters am Amtsgericht B. durch den hierfür geschäftsplanmäßig zuständigen anderen Richter bzw. die andere Richterin zu entscheiden ist.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|