Vereinfachte Erklärung für
minderjährige
unverheiratete Kinder gem. § 2 PKHVV
Familienstand: ...
Rechtsschutz wird begehrt für die Durchführung
einer Kindschaftssache gem. § 640 Abs. 2 ZPO
eines Verfahrens über Unterhalt
einer Unterhaltsvollstreckung
Eigenes Einkommen ist
nicht vorhanden
i.H.v. ... € monatlich netto vorhanden, und zwar aus ...
kein Vermögen
Vermögen im Wert von insgesamt ... €.
Der Lebensunterhalt wird wie folgt bestritten:
Die mir auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt gewährenden Personen verfügen über ein Bruttoeinkommen von ca. ... € monatlich.
keine Vermögensgegenstände, deren Einsatz oder Verwertung zur Bestreitung eines Verfahrenskostenvorschusses in Betracht kommen.
folgende Vermögensgegenstände:
...
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