LG Berlin, vom 08.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen XIV 73/05
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 22.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 50 XIV 86/05
Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG bei Angebot eines Rundum-Sorglos-Pakets im Internet - Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme
KG, Beschluss vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 1 W 446/05
DRsp Nr. 2007/1255
Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG bei Angebot eines "Rundum-Sorglos-Pakets" im Internet - Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme
Eine Vorsorgevollmacht, die in erster Linie deshalb erteilt wird, damit der Vertreter geschäftsmäßig für den Vollmachtgeber in behördlichen und gerichtlichen Verfahren auftreten und dort Anträge stellen kann, ist wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtig. Das hindert den Vollmachtgeber grundsätzlich aber nicht, Verfahrenshandlungen des Bevollmächtigten zu genehmigen.