Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. April 2014 - 3 L 342/14 - wird dem Antragsgegner in seiner Funktion als Kreisjugendamt im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache seine Bereitschaft zur Mitwirkung als Umgangsbegleiter an begleiteten wöchentlichen Umgangskontakten der Antragstellerin mit ihrem Sohn J... nach näherer Maßgabe einer vom Amtsgericht - Familiengericht - zu treffenden Umgangsregelung zu erklären.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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