OLG Hamm - Beschluss vom 27.01.2004
15 W 9/03
Normen:
BGB § 1365 ; GBO § 20 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1648
JuS 2005, 183
NJW-RR 2005, 104
OLGReport-Hamm 2005, 53
Vorinstanzen:
LG Hagen, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 325/02

Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts

OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2004 - Aktenzeichen 15 W 9/03

DRsp Nr. 2005/7564

Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts

Das Grundbuchamt hat im Rahmen der Prüfungspflicht des § 20 GBO auch das Vorliegen einer Einwilligung nach § 1365 BGB zu prüfen.

Normenkette:

BGB § 1365 ; GBO § 20 ;

Gründe:

I.

Der Beteiligte zu 1) ist als Alleineigentümer des vorbezeichneten, mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Die Beteiligten zu 1) und 3) sind verheiratet, das Scheidungsverfahren zwischen ihnen ist seit Juni 2001 rechtshängig. Für die Ehe gilt der gesetzliche Güterstand. Die Beteiligte zu 2) ist die Lebensgefährtin des Beteiligten zu 1).