I.
Der Beteiligte zu 1) ist als Alleineigentümer des vorbezeichneten, mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Die Beteiligten zu 1) und 3) sind verheiratet, das Scheidungsverfahren zwischen ihnen ist seit Juni 2001 rechtshängig. Für die Ehe gilt der gesetzliche Güterstand. Die Beteiligte zu 2) ist die Lebensgefährtin des Beteiligten zu 1).
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