I.
Die Beteiligten zu 1. und 2., geschiedene Eheleute, streiten um die elterliche Sorge für die gemeinsame Tochter L... P..., geboren am ...2000. Nach dem Auszug der Mutter aus der Ehewohnung am 1.4.2004 blieb L... im Haushalt des Vaters. Seit Ende August 2004 wohnt sie im Haushalt der Mutter, in dem auch ihre Halbschwester Li... P..., geboren am ... 1995, lebt.
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