Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Idar-Oberstein vom 04.08.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme der gemeinsamen Tochter der Beteiligten ...[A], geboren am ..., an einer Urlaubsreise im Zeitraum vom 07.08.2021 bis zum 25.08.2021 nach .../Türkei wird der Antragstellerin, der Kindesmutter, alleine übertragen.
2.Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3.Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
I.
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