Auf die Beschwerde des Kindesvaters und unter Zurückweisung der Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 16. Dezember 2020 im Beschlußtenor hinsichtlich der Ziffern 1. bis 4. teilweise geändert und insoweit insgesamt wie folgt neu gefaßt:
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