Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 12. Juni 2013 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 2.000 €
I.
Die Beteiligte zu 1 (nachfolgend: Betreuerin) wurde zur Berufsbetreuerin des mittellosen Betroffenen mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen, Wohnungsangelegenheiten sowie Entgegennahme und Öffnen der Post, außer Privatpost, bestellt. Der Betroffene ist gehörlos.
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