Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 2. Juni 2009 -
Den Kindeseltern wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das minderjährige Kind D... F..., geboren am .... April 2002, entzogen.
Insoweit wird das Jugendamt ... zum Pfleger bestimmt.
Im Übrigen verbleibt es bei der elterlichen Sorge der Kindeseltern für ihr gemeinsames Kind D....
Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.
I. Die Parteien sind die Eltern des am .... April 2002 geborenen Kindes D.... Sie streiten seit ihrer im Juli 2007 erfolgten Trennung um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr gemeinsames Kind.
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