OLG Saarbrücken - Beschluss vom 18.02.2010
6 UF 96/09
Normen:
BGB § 1666; BGB § 1666a;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 1746
Vorinstanzen:
AG Ottweiler, vom 30.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 86/09

Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.02.2010 - Aktenzeichen 6 UF 96/09

DRsp Nr. 2010/8469

Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern

Voraussetzungen sorgerechtsbeeinträchtigender Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB.

1. Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottweiler vom 30. Juli 2009 - 12 F 86/09 SO - wird auf Kosten der Antragsgegner zurückgewiesen.

2. Die von den Kindeseltern nachgesuchte Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird verweigert.

3. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1666; BGB § 1666a;

Gründe:

I. Die am 14. März 2009 geborene, vorliegend allein verfahrensbetroffene J. S. ging aus der am 7. November 2008 geschlossenen Ehe der Kindeseltern hervor.