Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bremerhaven vom 21.09.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsgegner wird Verfahrenskostenhilfe für das Ehescheidungsverfahren einschließlich der Folgesache Versorgungsausgleich bewilligt. Es wird Rechtsanwalt [...], mit der Maßgabe beigeordnet, dass notwendige Reisekosten nur bis zur Höhe fiktiver Verkehrsanwaltskosten erstattet werden.
Dem Antragsgegner wird auferlegt, die von ihm zu tragenden Verfahrenskosten aus seinem Vermögen zu zahlen, wobei diese Verpflichtung bis zum Ablauf des 31.12.2013 gestundet wird.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.
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