I.
Für den Betroffenen ist seine Mutter als Betreuerin bestellt. Der Aufgabenkreis umfaßt u. a. die Vermögenssorge. Die Betreuerin hatte vor, für ihren Sohn ein Anwesen zu erwerben und machte hierzu detaillierte Finanzierungsvorschläge. Da der Betroffene aufgrund seiner Hirnschädigung den beabsichtigten Kaufvertrag und die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen nicht zu beurteilen vermag, bestellte das Amtsgericht mit Beschluß vom 19.11.1999 einen Rechtsanwalt zum Verfahrenspfleger. Nach Besprechung mit der Betreuerin und Prüfung der Unterlagen sprach sich dieser für eine Genehmigung des notariellen Kaufvertrags samt Nebenurkunden aus. Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung wurde erteilt.
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