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2000
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.04.2000
5 WF 37/00
Normen:
ZPO
§
3
§
613
Abs.
1
S. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 239
Vorinstanzen:
AG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen
18 F 41/99
Streitwert bei Anhörung der Ehegatten zur elterlichen Sorge
OLG Düsseldorf,
Beschluss
vom 11.04.2000
- Aktenzeichen 5 WF 37/00
DRsp Nr. 2004/8888
Streitwert bei Anhörung der Ehegatten zur elterlichen Sorge
Die Anhörung der Ehegatten zur elterlichen Sorge (§
613
Abs.
1
S. 2
ZPO
) lässt den Streitwert der Ehesache unberührt.
Normenkette:
ZPO
§
3
§
613
Abs.
1
S. 2 ;
Vorinstanz: AG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen
18 F 41/99
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2000, 239
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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