I.
Der Kläger schuldet der Beklagten Ziff. 1, seiner geschiedenen Ehefrau, gemäß dem Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwetzingen vom 28.8.1995 (1 F 442/93) ab Januar 1995 1.175.- DM monatlich Unterhalt sowie seinen Kindern Ellen (Beklagte Ziff. 2) und Jan (Beklagter Ziff. 3) gemäß Vergleich des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwetzingen vom 6.2.1991 (1 F 451/89) je 850.- DM monatlich Unterhalt.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|