AG Osnabrück, - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 139/98
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung der Abtrennung des Versorgungsausgleichs
OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.04.2000 - Aktenzeichen 11 WF 52/00
DRsp Nr. 2004/9090
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen die Ablehnung der Abtrennung des Versorgungsausgleichs
»Gegen den Beschluß, mit dem die Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich nach Verfahrensverzögerung durch eine Partei und nach erfolglosen Zwangsmitteln verweigert wird, ist die Beschwerde nicht zulässig.«