Sofortige Beschwerde in einem ProzesskostenhilfeverfahrenKostenmäßige Beschränkung einer BeiordnungErforderlichkeit der persönlichen anwaltlichen Beratung eines Elternteils in KindschaftssachenBeiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts
OLG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2021 - Aktenzeichen 2 WF 58/20
DRsp Nr. 2021/4854
Sofortige Beschwerde in einem ProzesskostenhilfeverfahrenKostenmäßige Beschränkung einer BeiordnungErforderlichkeit der persönlichen anwaltlichen Beratung eines Elternteils in KindschaftssachenBeiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts
1. In Kindschaftssachen ist in der Regel eine persönliche anwaltliche Beratung des Elternteils erforderlich.2. Daher kommt es für die Beiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts im Rahmen der VKH-Bewilligung darauf an, ob dem Bedürftigen zumutbar ist, sich zur Wahrnehmung persönlicher Beratungsgespräche zu einem im Gerichtsbezirk niedergelassenen Verfahrensbevollmächtigten zu begeben.3. Maßgeblich hierfür ist, ob ein bemittelter Beteiligter in der Situation des Bedürftigen einen Anwalt unter Inkaufnahme der damit einhergehenden Mehrkosten an seinem Wohnort beauftragt hätte, um den Zeit- und Fahraufwand zur Wahrnehmung von Terminen bei einem Anwalt im Gerichtsbezirk zu vermeiden.
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