I. Die 1946 geborenen Parteien lebten schon vor der Eheschließung seit 1971 zusammen. Der Antragsteller studierte noch und erhielt von seinen Eltern eine monatliche Unterstützung, durch Aushilfsarbeiten verdiente er etwas hinzu. Die Antragsgegnerin arbeitete als kaufmännische Angestellte. Wenige Monate, nachdem der Antragsteller sein Examen abgelegt hatte, heirateten die Parteien am 10. April 1974. Nach der Eheschließung war die Antragsgegnerin nicht mehr berufstätig. Sie war zeitweise krank, in der übrigen Zeit arbeitslos. Später betreute sie das am 2. April 1976 geborene gemeinsame Kind der Parteien.
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