Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts "Familiengericht- Fürth/Odw. vom 06.05.1999 abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Berufung des Klägers, wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird wegen der materiellen Begründetheit der Klage zugelassen.
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