Der Sachverständige hat in einem Versorgungsausgleichsverfahren ein Gutachten erstattet und seine Leistungen nach der Honorargruppe 8 der Anlage 1 zu § 9 JVEG abgerechnet. Der Vertreter der Staatskasse hat hiergegen Einwendungen erhoben und beantragt eine Einordnung in Honorargruppe 5.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|