I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Zweibrücken vom 23. Juni 2009 aufgehoben und der Antrag auf Herausgabe des am ... geborenen Kindes L... J... H... zum Zwecke der Rückführung in die USA zurückgewiesen.
II. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten der Beteiligten sind nicht zu erstatten.
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